Unsere Vereinbarung
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Vereinbarung zwischen den Mitgliedern des Freundeskreises „Braunschweiger-Freizeit-löwen“ und
Name, Vorname |
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Email-Adresse? |
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Zwischen den oben genannten Parteien wird vereinbart:
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Name:
Der Freundeskreis trägt den Namen „Braunschweiger-Freizeitlöwen“.
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Zweck
Diese gemeinschaftliche Vereinbarung regelt den Inhalt und den Zweck des Freundeskreises, die Zugehörigkeit zum Freundeskreis und die geldlichen Belange.
Der Freundeskreis fördert insbesondere die Gemeinschaft, Freizeitgestaltung, Kultur und Sport. Er führt alle ihm zur Erreichung seines Zweckes geeigneten Maßnahmen durch.
Er ist kein Verein und gibt sich daher keine Satzung. Gelder des Freundeskreises dürfen nur für
vereinbarungsgemäße Zwecke verwendet werden. Aufwendungen für Mitglieder oder des „Vorstandes“ werden grundsätzlich gegen Nachweis erstattet. Der Sprecher erhält eine monatliche Auslagenpauschale.
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Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann jede Person erlangen. Über die Aufnahme entscheidet der „Vorstand“.
Sie beginnt mit dem übernächsten Monat des Erstkontaktes.
Für neue Mitglieder beträgt die Mitgliedschaft mindestens 1 Jahr.
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Beiträge
Über die Höhe der monatlichen Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung1. Der Beitrag ist grundsätzlich als Jahresbeitrag bis zum 28. Februar eines jeden Jahres zu entrichten. Über Ausnahmen entscheidet der/die Kassierer/in.
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Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, durch Ausschluss aus dem Freundeskreis oder durch Nichtbezahlung des Jahresbeitrages.
Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen den Zweck des Freundeskreises verstoßen hat, kann einstimmig durch den „Vorstand“ aus dem Freundeskreis ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zu einer schriftlichen oder mündlichen Anhörung zu geben. Der Ausschluss ist auf Antrag des Betroffenen durch die Mitgliederversammlung mehrheitlich zu bestätigen.
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Organe
Die Organe des Freundeskreises besteht aus dem „Vorstand“ und der Mitgliederversammlung.
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„Vorstand“
Der „Vorstand“ leitet die Aktivitäten des Freundeskreises und nimmt die Geschäftsführung wahr. Er besteht aus dem/der Sprecher/in, dem/der Kassierer/in und den 3 Vertrauensleuten, die jährlich von der Mitgliederversammlung zu wählen sind.
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Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist nach Bedarf, mindestens 1x jährlich vom „Vorstand“ 4 Wochen zuvor einzuberufen. Zur Fristwahrung genügt es, wenn in dem regelmäßig erscheinenden Veranstaltungskalender angekündigt und die Tagesordnung an dem Informationsbrett ausgehängt wird. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder bei der Eröffnung anwesend sind. Eine Wiederholungsveranstaltung kann am gleichen Tage stattfinden, wenn bei der Einladung darauf hingewiesen wird. In diesem Falle besteht die Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.
Das Ergebnis ist vom „Vorstand“ schriftlich festzuhalten. Jährlich erfolgt ein Kassenbericht.
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Versicherung und Haftung
Der Freundeskreis ist in keiner Weise versichert. Jedes Mitglied und auch Gäste haften privat und haben außerhalb der gesetzlichen Ansprüche auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit keinen Anspruch gegen den Freundeskreis oder seine Mitglieder.
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Verzicht auf Ansprüche
Mitglieder erkennen die Vereinbarung durch ihre Unterschrift an und nehmen damit den Inhalt des Punktes 9 „Verzicht auf Ansprüche“ gegen den Freundeskreis bei Personen- und Sachschäden jeglicher Art ausdrücklich und uneingeschränkt an.
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Gültigkeit
Es gilt nur die jeweils neueste Fassung dieser Vereinbarung. Sie ersetzt automatisch die bei dem Eintritt abgeschlossene Vereinbarung. Änderungen beschließt die Mitgliederversammlung.
Verstößt eine der vorstehenden Klauseln gegen ein Gesetz oder wird durch ein Urteil eines Gerichtes aufgehoben, so tritt an seine Stelle eine Klausel, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Braunschweig, _________________
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(Unterschrift Mitglied)
Angenommen durch den „Vorstand“ am ________________ ______________________
(Sprecher [in])
Name: _____________________
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
(Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO)
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine in der Vereinbarung angegebenen Daten erhoben, verarbeitet, genutzt und im nachstehenden Umfang übermittelt werden:
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Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschafts-verhältnisses bei den BS Freizeitlöwen verarbeitet (z.B. die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, für die Mitgliederliste, Einladung zur Mitgliederversammlung, schriftl. Mitteilungen und der Beitragsverwaltung).
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Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang der Bericht-erstattung über den Freundeskreis, auf der Internetseite, in Auftritten in Sozialen Medien veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.
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Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Die Nichtbereitstellung würde den wesentlichen Zweck des Freundeskreises, nämlich Kontakte zu finden,
zuwiderlaufen. Die „Mitgliedschaft“ würde in diesem Fall beendet.
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Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
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Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Freundeskreises (vgl. Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Freundeskreises besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen können personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Aktivitäten des Freundeskreises veröffentlicht werden.
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Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder können zum Zwecke des Beitrags-einzugs an das Bankinstitut (Braunschweiger Landessparkasse) weitergeleitet werden.
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Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
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Bestimmte Datenkategorien können zum Zweck einer Vereinschronik in einem Vereinsarchiv gespeichert werden. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Wohnort oder Veranstaltungen, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von Veranstaltungen zugrunde.
Der betroffenen Person stehen die nachfolgenden Rechte zu:
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das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
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das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
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das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
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das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
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das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
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das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
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das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
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das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Es besteht ein Beschwerderecht bei dem/die Landesbeauftragte/n für den Datenschutz Niedersachsen,
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover;
Ein Widerruf kann per Post an den jeweiligen Sprecher/in, z.Z. Achim Pridigkeit, Siedlung 17 in 38300
Wolfenbüttel oder per Email ( pridigkeit@mailbox.org ) erfolgen. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-
Grundverordnung ist der/die Sprecher/in.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.
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Unterschrift des Mitgliedes
1 Diese beträgt gegenwärtig 2 €/Monat und ist als Jahresbeitrag von 24 € fällig